Garantiebedingungen komplett

Sehr geehrter Fahrzeughalter!

Sie haben eine gute Wahl getroffen, Ihr heute erworbenes Gebrauchtfahrzeug im Fachhandel zu erwerben. Ihr Händler garantiert Ihnen die Funktionsfähigkeit Ihres Fahrzeugs mit diesem auf Ihren Namen ausgestellten Garantieheft.

Garantiebedingungen

Wir wünschen Ihnen viel Freude mit Ihrem Fahrzeug und für lange Zeit immer eine

Bitte lesen Sie die folgenden Texte aufmerksam und beachten Sie die für die Aufrechterhaltung der Garantie notwendigen Wartungsinspektionen. Nur so ist sichergestellt, dass im möglichen Garantiefall die verauslagten Kosten entsprechend den Garantiebedingungen erstattet werden.
Wartung und Inspektionen sind durch Stempel und Unterschrift des Wartungsbetriebes zu bestätigen.

Wichtig:

Keine Reparatur ohne vorherige Schadenmeldung in Auftrag geben. Im Schadensfall benachrichtigen Sie bitte den Garantieträger mmb-K*-Garantie:

 

mmb-K*-Garantie:
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per Post:
    mmb-K*-Garantie
    Dipl.-Ing. Manfred Müller-Berg
    Postfach 100409
    51404 Bergisch Gladbach
_________________________

per Telefon: 02204-56613
(08:00h - 20:00h): 
_________________________
per Fax: 02204-1695
_________________________
per e-mail:
    - info@mmb-k-garantie.de
    - info@mueller-berg.com
_________________________

 

Reparaturen ohne vorherige Schadenmeldung werden nicht erstattet.
Siehe hierzu auch Schadenbehandlung.

 
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Der Garantievertrag

     1. Wartung des Fahrzeugs
      2. Leistungsumfang
      3. Leistungsausschluss
      4. Deckungsausschluss
      5. Erstattungen im Garantiefall
      6. Erstattungstabelle
     7. Eintritt eines Schadenfalles 
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Der Garantievertrag

Dem Erwerber des im Garantieantrag benannten Fahrzeugs wird mit der Übergabe dieses Garantievertrages eine Verschleißschutz-Garantie auf der Grundlage der folgenden Bestimmungen angeboten. Der Garantievertrag kommt zustande, wenn der Antrag nicht innerhalb sieben Tagen begründet abgelehnt wird. Ablehnungsgründe können zu hohes Alter (über 10 Jahre) oder zu große Laufleistung (über 200 000 km) eines Fahrzeugs oder auch nachweislich bei Kauf bereits vorhandene Schäden sein. Der Garantievertrag gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas für in der Bundesrepublik Deutschland amtlich angemeldete Kfz. Dieser Vertrag wird gültig mit Unterzeichnung durch den Händler (als Erfüllungsgehilfe) und nach Zahlungseingang des Garantiebetrages.

Übersicht

1. Wartung des Fahrzeugs

Während der Garantiezeit sind die Ölwechsel- und Wartungsintervalle nach Werksvorschrift einzuhalten. Verkürzungen rechtfertigen keine Verlängerung nachfolgender Intervalle. Bei Überschreitung ist es im möglichen Garantiefall Sache des Kfz-Halters, nachzuweisen, dass die Überschreitung nicht Ursache des Schadens ist.

Die Eintragungen der Service-Bestätigungen in den Feldern der Seite 7 sind nur gültig in Verbindung mit EDV-Rechnungsausdrucken oder Be- legen mit Registrierkassenbon. Können entsprechende Belege (Originale) im Schadenfall nicht lückenlos vorgelegt werden, so ist der Garantiegeber von der Erstattungspflicht befreit.

Übersichtergeräte

2. Leistungsumfang im Tarif EGU auf

Die Zusicherung dieser Verschleißschutzgarantie erstreckt sich je nach ausgewähltem Tarif auf folgende Teile und/oder Baugruppen oder Anbauteile:

In allen drei Tarifen, MGD, EGU und CC1:

Die ölgeschmierten und direkt dem Antrieb dienenden Metallteile im Inneren von Motor, Getriebe und Differential. Das sind

im Motor: Ventile, Stößel, Nockenwelle, Kipphebel, Zylinder, Kolben, Kolbenringe, Kolbenbolzen, Pleuel Kurbelwelle, Lager, Lagerschalen, Steuerkette, metallische Stirnräder, Ölpumpe, Laufbuchsen und alle Führungen.

in Getriebe und Differential: Alle Zahnräder, Wellen und Lager.

In den Tarifen EGU und CC1 darüber hinaus die Anbauaggregate bzw. Baugruppen: Anlasser, Lichtmaschine, Wasserpumpe, Kraftstoffpumpe, Vergaser, Kühler, Heizungskühler, ferner Kompressor der Klimaanlage, mechanisches und hydraulisches Lenkgetriebe und elektron. Steuergeräte aus dem Bereich des Fahrzeugantriebs außer Luftmengenmesser.

In beiden Tarifen gilt die Garantie ausschließlich bei Funktionsausfall auf Grund von Verschleiß an Reibungsflächen der vorstehend genannten Verschleißpaarungen und ebenso nur für vom Hersteller des Fahrzeugs eingebaute Original- oder zugelassene Ersatzteile bei ausreichender Befüllung der für das Fahrzeug geeigneten Betriebsstoffe sowie ausschließlich für Schäden, die durch den normalen Fahrbetrieb und trotz sachgemäßer Bedienung und Beachtung der Armaturenanzeigen und nicht durch Metallbruch, thermische Überhitzung oder durch Einwirkung von außen entstehen.

Übersicht

3. Leistungsausschluss:

Nicht garantiegedeckt sind demzufolge Schäden durch Überhitzung, Metallbruch, mangelnde Schmier- und Betriebsstoffe, Dichtungsschäden einschl. Simmeringe und Ventilschaftabdichtungen, Undichtigkeiten und Leckagen aller Art und Folgeschäden durch defekte Zahnriemen, Keilriemen, Dichtungen, Schläuche und Kunststoffbeläge auf Gleitschienen sowie Folgekosten für Abschleppen, Abstellgebühren, Mietwagen- und Übernachtungskosten.

Übersicht

4. Deckungsausschluss:

Der Garantiegeber ist von der Leistungspflicht befreit bei

° motorsportlichem Einsatz des Kfz, Überschreitung zul. Achs- oder Anhängerlast,

° bei Verwendung ungeeigneter Schmierstoffe (Ölverschlammung) und bei unzureichenden Flüssigkeitsfüllmengen jeder Art,

° bei Unterlassung der vom Hersteller empfohlenen Wartungs- und Servicearbeiten,

° bei Eingriff am km-Zähler oder dessen Austausch ohne Meldung an den Garantiegeber,

° Durchführung einer Reparatur ohne vorherige Schadenanzeige.

Übersicht

5. Erstattungen im Garantiefall

Bei Eintritt eines bei Kauf unvorhersehbaren Funktionsausfalles eines unter Punkt 2 aufgeführten Teiles innerhalb der Garantiezeit hat der Fahrzeugerwerber Anspruch auf die Wiederinstandsetzung resp. auf eine Erstattung angefallener Reparaturkosten bis zur Höhe der bei Schadenseintritt vorhandenen Werte der garantiegedeckten Baugruppen oder Teile.

Gleichartige Schäden an einem Aggregat werden nur einmal erstattet. In jedem Falle ist die kostengünstigste Instandsetzung zu wählen, sei es durch Bearbeitung eines Teiles oder durch Austausch.

Die Umrechnung Neu-für-Alt wird in der folgenden ABGK-%-Tabelle pauschaliert. Sie bildet die Höchstgrenze der Erstattungen und berechnet sich in Prozenten vom Kaufpreis des betr. Fahrzeugs wie folgt:
 

Tarife MGD und EGU:|Tarif CC1:
Motor: 20 % max. 2.500,00 € 5.000,00 €
Getriebe: 12 % max. 1.500,00 € 3.000,00 €
Differential:  8 % max. 1.000,00 € 2.000,00 €
In den Tarifen EGU und CC1 zusätzlich:      
Übrige Baugruppen: 8 %
max. 1.000,00 € 2.000,00 €

(% = Prozent des Kfz-Kaufpreises)

Innerhalb dieser Höchstgrenzen wird die Erstattung nach den Allgemeinen Bedingungen für die Garantievergabe von Kraftfahrzeugen (ABGK 19.91) wie folgt errechnet:

Übersicht

6. Erstattungstabelle
 

Fahrleistung bei Schadenseintritt - Erstattung in Prozent
  Erstattung        
Fahrleistung bis km Lohn % Material %
50 000 100 100
60 000 100 90
70 000 100 80
80 000 100 70
90 000 100 60
100 000 100 50
110 000 100 40
120 000 90 40
130 000 60 40
140 000 70 40
150 000 60 40
ab 151 000 50 30

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7. Eintritt eines Schadenfalles

Tritt ein Funktionsausfall, der über die gesetzliche Gewährleistung (Mängelhaftung) des Händlers hinausgeht, an einem garantie-gedeckten Teil auf, so ist vor einer Auftragserteilung zur Reparatur unverzüglich eine Meldung an mmb-K*-Garantie durchzuführen.

mmb-K*-Garantie:
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per Post:
    mmb-K*-Garantie
    Dipl.-Ing. Manfred Müller-Berg
    Postfach 100409
    51404 Bergisch Gladbach
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per Telefon: 02204-56613
(08:00h - 20:00h): 
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per Fax: 02204-1695
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per e-mail:
    - info@mmb-k-garantie.de
    - info@mueller-berg.com
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Reparaturen ohne vorherige Schadenmeldung werden nicht erstattet.
Siehe hierzu auch Schadenbehandlung.

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