Der mögliche Schadenfall

K* steht für Tarifgruppe Köln

Tritt im Laufe der Garantiezeit ein Funktionsschaden an einem der garantiegedeckten Bauteile ein, so ist wie folgt zu verfahren:


1.
  Vor einem Reparaturauftrag erst den Schaden melden!
Die Schadenmeldung ist unerlässlich zur Prüfung auf Schadenursache und Schadenumfang.
Im Schadensfall benachrichtigen Sie bitte den Garantieträger mmb-K*-Garantie:
 
 per Post: mmb-K*-Garantie
Dipl.-Ing. Manfred Müller-Berg
Postfach 100409
51404 Bergisch Gladbach
 per Telefon (08:00 h - 20:00h): 02204-56613
 per Fax: 02204-1695
 per e-mail info@mmb-k-garantie.de oder info@mueller-berg.com
 

Bitte, geben Sie bei jedem Kontakt Ihre Garantie-Nr. an. Diese finden Sie auf Seite 3 Ihres Garantieheftes. Beim ersten Kontakt erhalten Sie Anweisungen über das weitere Vorgehen, z.B. den Vorschlag, eine innungsangeschlossene Meisterwerkstatt aufzusuchen und von dort die Schaden-Diagnose mitteilen zu lassen.

2.   Im Fachgespräch mit dem von Ihnen benannten Werkstattmeister werden der Schadenumfang geklärt, die Reparaturmöglichkeiten besprochen und die Reparaturkosten ermittelt. Zeitgleich wird geprüft, ob der Fahrzeughalter die Garantiebedingungen eingehalten hat, z.B. fällige Ölwechsel und/oder Inspektionen durchgeführt wurden.
Anschließend wird die Erstattungssumme errechnet und dem Fahrzeughalter, also dem Betroffenen mitgeteilt. Alles an einem Tag!

3.   Erst danach darf zur Wahrung der Garantiebedingungen der Fahrzeughalter den Reparaturauftrag erteilen. Reparaturen ohne vorherige Schadenmeldung und ohne Freigabe nach dem Fachgespräch werden nicht erstattet. Eine Freigabe stellt allerdings keinen Auftrag dar. Die Erstattungsverpflichtung des Garantiegebers tritt ein, wenn die Einhaltung der Garantiebedingungen erwiesen ist.

4.   Nach Vorlage der Reparaturrechnung beim Garantiegeber wird diese entspr. dem Kostenvoranschlag und den Garantiebedingungen geprüft und der errechnete Kostenanteil binnen einer Woche per Homebanking erstattet.

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