Tritt im Laufe der Garantiezeit ein Funktionsschaden an einem der garantiegedeckten Bauteile ein, so ist wie folgt zu verfahren: |
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1. Vor einem Reparaturauftrag erst den Schaden melden! Die Schadenmeldung ist unerlässlich zur Prüfung auf Schadenursache und Schadenumfang. Im Schadensfall benachrichtigen Sie bitte den Garantieträger mmb-K*-Garantie: |
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| per Post: | mmb-K*-Garantie Dipl.-Ing. Manfred Müller-Berg Postfach 100409 51404 Bergisch Gladbach |
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| per Telefon (08:00 h - 20:00h): | 02204-56613 | ||
| per Fax: | 02204-1695 | ||
| per e-mail | info@mmb-k-garantie.de oder info@mueller-berg.com | ||
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Bitte, geben Sie bei jedem Kontakt Ihre Garantie-Nr. an. Diese finden Sie auf Seite 3 Ihres Garantieheftes. Beim ersten Kontakt erhalten Sie Anweisungen über das weitere Vorgehen, z.B. den Vorschlag, eine innungsangeschlossene Meisterwerkstatt aufzusuchen und von dort die Schaden-Diagnose mitteilen zu lassen. 2. Im Fachgespräch mit dem von Ihnen benannten Werkstattmeister werden der Schadenumfang geklärt, die Reparaturmöglichkeiten besprochen und die Reparaturkosten ermittelt. Zeitgleich wird geprüft, ob der Fahrzeughalter die Garantiebedingungen eingehalten hat, z.B. fällige Ölwechsel und/oder Inspektionen durchgeführt wurden. 3. Erst danach darf zur Wahrung der Garantiebedingungen der Fahrzeughalter den Reparaturauftrag erteilen. Reparaturen ohne vorherige Schadenmeldung und ohne Freigabe nach dem Fachgespräch werden nicht erstattet. Eine Freigabe stellt allerdings keinen Auftrag dar. Die Erstattungsverpflichtung des Garantiegebers tritt ein, wenn die Einhaltung der Garantiebedingungen erwiesen ist. 4. Nach Vorlage der Reparaturrechnung beim Garantiegeber wird diese entspr. dem Kostenvoranschlag und den Garantiebedingungen geprüft und der errechnete Kostenanteil binnen einer Woche per Homebanking erstattet. |
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